Ab ihrem 12. Lebensjahr erlebt sie physische und verbal sexualisierte Übergriffe. Systematisch werden sie und andere von einem Ordensmann missbraucht. Mit 17 schafft sie es endlich, die KPE zu verlassen und beginnt ein neues Leben. Mit der katholischen Kirche möchte sie nichts mehr zu tun haben.
Johanna spricht von sich selbst als Missbrauchsüberlebende: “Ich hätte den Missbrauch durch die katholische Kirche fast mit dem Leben bezahlt.” Sie wurde in die Katholische Pfadfinderschaft Europas hineingeboren. Von klein auf erlebt sie Indoktrination und geistlichen Missbrauch.
Das Ziel ist es, ein sündenfreies Leben zu führen. Darüber hinaus herrscht eine rigide Sexmoral. Neben Kursen zum Thema Reinheit und Keuschheit, herrscht ein extremer Beichtzwang. Johanna muss regelmäßig bei ausgewählten Priestern Beichte ablegen.
Ein Leben mit dem Missbrauch
Johanna studiert, heiratet, wird Mutter und sie findet den Weg zu ihrem Glauben zurück. Doch als die Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche Deutschlands veröffentlicht wird, kommen auch ihre verdrängten Erinnerungen zurück.
Sie wendet sich damit an den Pfarrer ihrer Gemeinde, der sich erschüttert zeigt und zu einer kirchlichen Anzeige rät. Johanna wird dennoch vom Erlebten überrannt und ist verzweifelt.
„Kirchen-Austritt wäre angemessen gewesen“
Von der Kirche ist sie weiterhin enttäuscht. Sie hat den Eindruck der Schutz der Täter sei wichtiger als das Leid der Opfer. Heute kämpft sie als Mitglied des Betroffenenrates der Deutschen Bischofskonferenz für Reformen und will die Kirche von innen heraus verändern.
Doch sie fragt sich, wie lange sie noch Mitglied bleiben kann, wenn sich die Kirche nicht vollständig ihren dunklen Kapiteln stellt.
Kein Einzelfall
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 17.498 Kinder polizeilich erfasst, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden. Es ist zu beachten, dass diese Anzahl lediglich die polizeilich erfassten Missbrauchs-Straftaten abbildet, es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Abgebildet werden die Opfer bei sexuellem Missbrauch von Kindern gemäß § 176, 176a und 176b Strafgesetzbuch. Bei Straftaten gemäß § 176 oder § 176a droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Bei sexuellem Missbrauch mit Todesfolge (§ 176b) droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Quelle: Bundes Justizministerium, Statista 2022
Erster Teil über Opfer
Als Kinder oder Jugendliche wurden sie Opfer von sexualisierter Gewalt und bleiben ein Leben lang gezeichnet. Das Erlebte bestimmt nach Jahrzehnten noch ihr Fühlen, Denken und Handeln.
Unter einem ersten Teil hat sich das Format dem Thema dieses Jahr schon gewidmet.
Er heißt: Nicht vergessen, nie vergeben (ZDF Mediathek).
Hilfsangebote
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Wenn du betroffen bist, hole dir bitte Unterstützung. Du bist nicht alleine!
Hier findest du Hilfe:
Weisser Ring (Opfer-Telefon): 116006
Hilfe auch per Chat oder vor Ort
https://weisser-ring.de/